Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer – Informationen zur Notwendigkeit
Wirtschaftsprüfer sind für betriebswirtschaftliche Prüfungen zuständig. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Prüfung von Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen. Je nach Resultat wird dann ein entsprechender Bestätigungsvermerk erteilt. Da gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie die von Jahresabschlüssen oder Lagerberichten, ausschließlich von Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden dürfen, ist hier von den Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers bzw. den sogenannten Pflichtprüfungen die Rede.
Darüber hinaus werden Wirtschaftsprüfer oftmals damit beauftragt, freiwillige Prüfungen durchzuführen oder sind in steuerberatender Funktion tätig. Die letztgenannte Tätigkeit unterscheidet sich jedoch nicht von der eines Steuerberaters.
Kleine Unachtsamkeiten können zu Schäden in Millionenhöhe führen
Unterläuft dem Wirtschaftsprüfer bei seiner Arbeit ein Fehler, indem er beispielsweise einen Bestätigungsvermerk über die Richtigkeit eines Jahresabschlusses erteilt, obwohl dieser in Wahrheit fehlerhaft ist, kann dies hohe finanzielle Schäden zur Folge haben. Nicht selten liegen diese auch im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Da solche Kosten persönlich nicht tragbar sind, besteht für Wirtschaftsprüfer die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung.